Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – Impulse für die neue Landesinitiative in NRW

Ausgangssituation

Die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfährt in den Jobcentern eine zunehmend hohe Aufmerksamkeit. Wie Jobcenter diesen Prozess mitgestalten und Unternehmen dabei unterstützen können, die Umwandlung stärker voranzutreiben – mit diesen Fragen beschäftigten sich die vorangegangenen Projekte zum Thema „Umwandlung von Minijobs“. Offen ist jedoch, inwieweit sich die Aktivitäten des Landes NRW rund um das Thema Minijobumwandlung in der Geschäftspolitik der Jobcenter niederschlagen und welche weiteren Angebote die Umwandlungsaktivitäten der Jobcenter unterstützen können.

Zielgruppe

Im Fokus der Befragung stehen die 53 Jobcenter in NRW. Angeschrieben werden die Geschäftsführungen mit der Bitte, den Fragebogen ggf. an zuständige Personen im Haus weiterzuleiten.

Ziele des Projekts

Ziel ist es, die bisherigen Erfahrungen der Jobcenter für die neue Landesinitiative zu nutzen.

Dazu sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Haben Jobcenter die Angebote der bisherigen Landesinitiative genutzt?
  • Welche Aktivitäten zur Umwandlung haben sie entfaltet?
  • Welche weiteren Unterstützungsbedarfe zur Umwandlung haben sie?
  • Welche Erfahrungen/Ergebnisse können sie in die neue Landesinitiative einbringen?

Methodisches Vorgehen

  • Durchführung einer Online-Befragung aller Jobcenter in NRW
  • Ergänzend werden Interviews mit Vertreter*innen von einzelnen Jobcentern durchgeführt, um besonders interessante Aspekte aus der Praxis bzw. gute Praxisbeispiele vertiefend erheben zu können.

Ergebnisse

Indem die oben genannten Fragen beantwortet werden, können die Befragungsergebnisse helfen, die neue Landesinitiative bezogen auf den Schwerpunkt Minijobumwandlung praxisorientiert zu strukturieren und bedarfsorientierte Angebote zu entwickeln.

Außerdem soll beantwortet werden, ob das Thema Minijobumwandlung seit 2012 (erste Befragung) an Bedeutung gewonnen hat und ob bestehende Projekte weiterentwickelt wurden.

Zudem werden die drei branchenbezogenen Handlungshilfen (Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Unterhaltsreinigung) sowie die branchenübergreifende Handlungshilfe, die in den Vorgängerprojekten entwickelt wurden, inhaltlich aktualisiert, insbesondere vor dem Hintergrund gesetzlicher Neuerungen.

Projektlaufzeit und Förderung/Auftraggeber

01.01.2019 – 30.04.2020

Das Projekt wird durch das Land NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) und aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) gefördert.